Die Anwaltskanzlei „Holger Rochow & Kollegen“ wurde 1984 von Herrn Rechtsanwalt Holger Rochow in Hamburg gegründet und 1991 durch ein Büro in Schwerin erweitert.
Eine kompetente und zügige Fallbearbeitung wird durch die Aufteilung in Sachgebiete und die langjährige Erfahrung aller Anwältinnen und Anwälte in Verbindung mit qualifiziertem Personal und zeitgemäßer Datenverwaltung sichergestellt.
Die Kanzlei deckt ein weites Spektrum anwaltlicher Tätigkeiten ab, von der juristischen Beratung bis hin zur schnellen und effektiven Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Wege der Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Zur Beurteilung und Beantwortung schwieriger Rechtsfragen fertigen sämtliche Rechtsanwälte juristische Gutachten.
Ein weiterer wesentlicher Tätigkeitsbereich der Kanzlei liegt sowohl in der Ausarbeitung als auch Überprüfung zivilrechtlicher Verträge und Allgemeiner Geschäftsbedingungen, aber auch von Satzungen im öffentlich-rechtlichen Bereich.